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Öffentliche Sozialhilfe

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe bezweckt die Existenzsicherung, fördert die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und unterstützt die gesellschaftliche Integration. Sozialhilfe umfasst materielle und persönliche Hilfe.

Erste Voraussetzung für die Ausrichtung von materieller Hilfe ist der aktuelle Mangel an hinreichenden Mitteln für den Lebensunterhalt: Es muss Bedürftigkeit vorliegen.

Materielle Hilfe

Die Sozialhilfe in Form von materieller Hilfe ist eine Geldleistung der öffentlichen Hand (wirtschaftliche Hilfe). Sie wird individuell bemessen und umfasst nebst der Grundleistung zur Existenzsicherung verschiedene Komponenten, welche den persönlichen Situationen der gesuchstellenden Personen Rechnung trägt. Im Kanton Aargau sind die Gemeinden zuständig für die Ausrichtung von Sozialhilfe.

Existenzminimum

Das soziale Existenzminimum gewährleistet Nahrung, Kleidung, Obdach und medizinische Grundversorgung sowie die Teilhabe am Sozial- und Arbeitsleben nach den individuellen Verhältnissen.

Für die Bemessung der materiellen Hilfe gelten im Kanton Aargau – mit Abweichungen – die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe erlassenen Richtlinien (SKOS-Richtlinien) mit den bis zum 1. Januar 2017 ergangenen Änderungen.

Persönliche Hilfe

Die persönliche Hilfe beinhaltet insbesondere Beratung, Betreuung und Vermittlung von Dienstleistungen. Diese Hilfe ist unabhängig von einem Gesuch um materielle Hilfe.

Flüchtlinge

Anerkannte Flüchtlinge haben grundsätzlich Anspruch auf alle Leistungen gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV).

Kontaktdaten Mitarbeitende Öffentliche Sozialhilfe

Hier gelangen Sie zu den Kontaktdaten der Mitarbeitenden der Öffentlichen Sozialhilfe.